Flächenwidmungsplan und Örtliches Enwicklungskonzept
Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest.
Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Der Flächenwidmungsplan hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern und die Nutzungsarten für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festzulegen.
Der Flächenwidmungsplan ist die Konkretisierung und graphische Festlegung der im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Planungsziele.
Alles über den Digitalen Fächenwidmungsplan
Die durch die Abteilung 16 und die Fachabteilung 13B erarbeitete neue Planzeichenverordnung 2007 wurde am 26. November 2007 durch die Steiermärkische Landesregierung beschlossen.
Von der Kammer der Architekten u. Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurde eine Liste an Geodaten erstellt, welche standardmäßig für die Erstellung des Flächenwidmungsplans und des örtlichen Entwicklungskonzeptes durch das Land Steiermark bereitgestellt werden.
Die Vorgehensweise und Möglichkeiten sind im folgendem Dokument beschrieben:
» Vorgehensweise der Geodatenbestellung
Dokumente, die erforderlich sein können:
Autorisierung eines Planungsbüros durch die Gemeinde:
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Widerruf der Autorisierung eines Planungsbüros durch die Gemeinde:
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