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Flächenwidmungsplan und Örtliches Enwicklungskonzept

Allgemeines

Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest.
Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Der Flächenwidmungsplan hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern und die Nutzungsarten für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festzulegen.

Der Flächenwidmungsplan ist die Konkretisierung und graphische Festlegung der im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Planungsziele.

Externe Verknüpfung Alles über den Digitalen Fächenwidmungsplan

 
Planzeichenverordnung 2007

Die durch die Abteilung 16 und die Fachabteilung 13B erarbeitete neue Planzeichenverordnung 2007 wurde am 26. November 2007 durch die Steiermärkische Landesregierung beschlossen.

Externe Verknüpfung » Planzeichenverordnung 2007

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Geodaten Bestellung

Von der Kammer der Architekten u. Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurde eine Liste an Geodaten erstellt, welche standardmäßig für die Erstellung des Flächenwidmungsplans und des örtlichen Entwicklungskonzeptes durch das Land Steiermark bereitgestellt werden.

Die Vorgehensweise und Möglichkeiten sind im folgendem Dokument beschrieben:

Externe Verknüpfung » Vorgehensweise der Geodatenbestellung


Dokumente
, die erforderlich sein können:

Autorisierung eines Planungsbüros durch die Gemeinde: Externe Verknüpfung PDF Externe Verknüpfung doc

Widerruf der Autorisierung eines Planungsbüros durch die Gemeinde: Externe Verknüpfung PDF Externe Verknüpfung doc

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