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GeoDaten Bestellung


Bestellung von Geodaten

Zur Bestellung von Geodaten verwenden Sie bitte dieses Externe Verknüpfung E-Government Bestellformular.

 
Nutzungsbestimmungen für Geodaten des Landes Steiermark

Die Externe Verknüpfung Nutzungsbestimmungen regeln die Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten, die im Eigentum des Landes Steiermark stehen, bei Verwendung der Geodaten durch Dritte. Unter diese Bestimmungen fallen sowohl die Geodaten selbst als auch jede Art von Darstellung der Geodaten. (z.B. im Internet, als Kartenwerke oder Plots).

Die Nutzungsbestimmungen regeln somit die Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten, soweit sie unter das Externe Verknüpfung Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG fallen.

 
Preisliste

Für die entgeltliche Weitergabe von Geodaten des Landes Steiermark sowie für Ausdrucke auf Papier bzw. PDF-Erstellungen gilt diese Externe Verknüpfung Preisliste.

Hinweis: Wählen Sie beim Ausdrucken die Option "Automatisch drehen und zentrieren", da das Dokument hochformatige und querformatige Seiten enthält!

 
GeoDaten
Hier rufen Sie den Externe Verknüpfung GeoDaten Katalog auf, um Geodaten sowie deren Beschreibungen zu finden und diese anzusehen.
Hier finden Sie einen Externe Verknüpfung Auszug der Geodaten als Excel-Tabelle zum Download.
 
Weitergabe von Geodaten das Landes Steiermark zur Erfüllung eines öffentlichen Auftrages

Die Weitergabe von Geodaten des Landes Steiermark im Rahmen von Landesaufträgen fällt nicht unter das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG. Die Wahrnehmung von Landesaufgaben ist durch den Externe Verknüpfung Erlass des Landesamtsdirektors vom 1. März 2011 geregelt.

Ebenso fällt die Weitergabe von Geodaten des Landes an Gemeinden oder andere öffentliche Stellen nicht unter das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG, soweit die Geodaten für einen öffentlichen Auftrag verwendet werden.

Bei Datennutzungen, die nicht unter das StDWG fallen, sind die Externe Verknüpfung Nutzungsbestimmungen für Geodaten aus dem GIS-Steiermark im Rahmen von Landesaufträgen einzuhalten.

 
Relevante Bestimmungen bei Weitergaben im Rahmen von Landesaufträgen

Werden von Landesstellen Geodaten Dritter weitergegeben, sind häufig folgende Bestimmungen relevant:

 
Kontakt

Bei Fragen zur Weitergabe von Geodaten des Landes wenden Sie sich bitte an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 7 - Landes- und Gemeindeentwicklung
Referat Statistik und Geoinformation


Stempfergasse 7
A-8010 Graz
Tel. + 43 -316 / 877 - 3651 oder 5971
FAX: + 43 - 316 / 877 - 2067
E-mail: geoinformation@stmk.gv.at

 
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